Büroservice
- virtuelles Büro (Postanschrift, welches um eine Firma in Deutschland zu eröffnen notwendig ist.
- Hilfe bei der Rechnungsstellung für die Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer oder § 13 UStG
- Übersetzung oder Weiterleitung von Post nach Wunsch.
- ausstellung von Briefen, Widerspruchsschreiben oder Einspruch Schreiben
- Archivierung und digitalisierung von Firmenunterlagen
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Wir bitten monatliche Zahlung von abonament in individuellen Leistungsbereich von Ihnen ausgewält.
Buchhaltung*
- Laufende Buchhaltung von Einzelunternehmen und Freiberuflern
- Laufende Steuern Buchführung von Einnahmen und Ausgaben
- Führung von zusätzlichen buchhalterischen Aufzeichnungen, dauerhafte Mitteln, Ausstattung, Mitarbeiter / Lohnbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Bausteuerabzug
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*Gemäß Vorschriften über deutsche Steuerberatung § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Beratung
- Beratung und Betreuung bei Gewerbeanmeldung- Einzelunternehmer, GbR und GmbH Unternehmer in Deutschland
- Risikobewertung von geplanter Business Handlung in Deutschland
- Hinweis Paket: Steigerung der Chancen für das Erfolg des Unternehmens/ Projektes in Deutschalnd
- Erarbeitung von Businessplänen, Strategieplänen, Umstrukturierungsplänen, Finanzierungsplänen und Investitionsplänen verbunden mit Einführung des Unternehmens in die deutschen Systeme
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Telefonberatung ist möglich nur bei einer Vorauszahlung.
Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Sozialanmeldungen für Angestellte
- Korrespondenzführung mit Krankenkassen und anderen Instituten
- Erstellung von Gehaltslisten
- Erstellung von Auszahlung Berichten
- elektronische Übergabe der Steuerdeklaration in die angemessene Ämter
Gewerbe
- Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
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Eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland ist möglich.
Kindergeld
- Anträge auf Kindergeld und auch Vertretung vor der Familienkasse
- Korrespondenzführung mit Familienkasse (Erklärungsschreiben, Widerspruch Schreiben, wiederherstellung von ausgesetzten Verfahren).
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Kindergeld gemäß Vorschriften anwendbar in Deutschland.
Es steht einem Kind einer Person zu, wenn die Person in Deutschland angestellt war oder eine Gewerbe/Unternehmen führt und dieses Titels eine Steuerpflich in Deutschland hat.
Es kann auch eine delegierte oder angestellte durch polnisches Unternehmer Person sein (auf ausländichen Vertrag in Deutschland).