Unsere Leistungen

BÜROSERVICE

BUCHHALTUNG

BERATUNG

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Büroservice

  • virtuelles Büro (Postanschrift, welches um eine Firma in Deutschland zu eröffnen notwendig ist.
  • Hilfe bei der Rechnungsstellung für die Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer oder § 13 UStG
  • Übersetzung oder Weiterleitung von Post nach Wunsch.
  • ausstellung von Briefen, Widerspruchsschreiben oder Einspruch Schreiben
  • Archivierung und digitalisierung von Firmenunterlagen

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Wir bitten monatliche Zahlung von abonament in individuellen Leistungsbereich von Ihnen ausgewält.

Buchhaltung*

  • Laufende Buchhaltung von Einzelunternehmen und Freiberuflern
  • Laufende Steuern Buchführung von Einnahmen und Ausgaben
  • Führung von zusätzlichen buchhalterischen Aufzeichnungen, dauerhafte Mitteln, Ausstattung, Mitarbeiter / Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Bausteuerabzug

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*Gemäß Vorschriften über deutsche Steuerberatung § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.

Beratung

  • Beratung und Betreuung bei Gewerbeanmeldung- Einzelunternehmer, GbR und GmbH Unternehmer in Deutschland
  • Risikobewertung von geplanter Business Handlung in Deutschland
  • Hinweis Paket: Steigerung der Chancen für das Erfolg des Unternehmens/ Projektes in Deutschalnd
  • Erarbeitung von Businessplänen, Strategieplänen, Umstrukturierungsplänen, Finanzierungsplänen und Investitionsplänen verbunden mit Einführung des Unternehmens in die deutschen Systeme

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Telefonberatung ist möglich nur bei einer Vorauszahlung.

Lohnbuchhaltung

  • Erstellung von Sozialanmeldungen für Angestellte
  • Korrespondenzführung mit Krankenkassen und anderen Instituten
  • Erstellung von Gehaltslisten
  • Erstellung von Auszahlung Berichten
  • elektronische Übergabe der Steuerdeklaration in die angemessene Ämter

Gewerbe

  • Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

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Eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland ist möglich.

Kindergeld

  • Anträge auf Kindergeld und auch Vertretung vor der Familienkasse
  • Korrespondenzführung mit Familienkasse (Erklärungsschreiben, Widerspruch Schreiben, wiederherstellung von ausgesetzten Verfahren).

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Kindergeld gemäß Vorschriften anwendbar in Deutschland.

Es steht einem Kind einer Person zu, wenn die Person in Deutschland angestellt war oder eine Gewerbe/Unternehmen führt und dieses Titels eine Steuerpflich in Deutschland hat.

Es kann auch eine delegierte oder angestellte durch polnisches Unternehmer Person sein (auf ausländichen Vertrag in Deutschland).

Büroservice Sobota
Waldenserstraße 9
10551 Berlin

Tel: 0049(0)30 466 05 822
Handy: +49(0)157 761 34 866
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